Bautagebuch: 14.08.2006

Lösungsvorschläge für die Stadtwerke und neue Erkenntnisse über den Bauantrag

Die Architektin muss eingestehen, dass es tatsächlich eine DIN-Norm gibt, die es verbietet Sanitärobjekte in einem Raum mit dem Stromanschluß zu kombinieren. Sie hat sich im Gespräch mit den Stadtwerken zumindest darauf einigen können, dass die Waschmaschine im gleichen Raum bleiben darf. Die Dusche muss aber entfernt werden. Sie bietet 3 Lösungsvorschläge an. Wir möchen die Dusche statt in den HWR in das WC integrieren. Dafür gibt es bereits eine Standardlösung, die sie uns zusenden will.

Außerdem hatten wir auf die fehlende Polise zur Bauherrenhaftpflichtversicherung hingewiesen (diese ist bei Viebrock inklusive. Aber wir haben die Verantwortung, weshalb wir gerne die Polise hätten). Da die zuständige Kollegin im Urlaub ist und die Unterlagen nicht auffindbar sind, bittet Sie um eine Woche Geduld um den Vorgang zu klären.

Viel schlimmer trifft uns der Schock, als wir im Gespräch mit unseren Baunachbarn erfahren, dass Sie aufgefordert wurden, die Bauunterlagen vom Kreisbauamt persönlich zum Bauamt in Egelsbach zu bringen. Wir hatten die Unterlagen beim Kreisbauamt eingereicht. Ein Brief, der uns mitteilt, dass wenn die Gemeinde Egelsbach bis 28.08. keinen Widerspruch erhebt, können wir loslegen mit dem Bauen, haben wir auch bekommen. Einen Hinweis, dass wir selbst einen Teil der Bauunterlagen hätten in Egelsbach abgeben müssen ist in dem Brief nicht. Nach längerem Studium unserer Unterlagen, entdecken wir, dass es tatsächlich so ist, dass wir statt der 4-fachen Ausfertigung der Bauunterlagen an das Kreisbauamt eine Kopie davon an die Gemeinde hätten geben müssen. 4 Wochen nach dem Eingangsstempel bei der Gemeinde könnten wir dann anfangen zu bauen. Das Kreisbauamt geht vermutlich bei seiner Benachrichtigung einfach davon aus, dass wir eine Kopie dort abgegeben haben. Der Brief vom Kreisbauamt ist daher etwas missverständlich. Jetzt lautet die Frage, hat das Kreisbauamt in unserem Fall eine Kopie an die Gemeinde weitergeleitet oder müssen wir uns eine Kopie wieder abholen? Wir werden versuchen dass Morgen zu klären.

Außerdem ist heute ein Brief von der Wasserschutzbehörde wegen der Bohrungen für die Erdwärmeheizung eingetroffen, der uns ebenfalls verwirrt. Es wird eine maximale Bohrtiefe von 85m genehmigt. In unserer Baubeschreibung steht aber etwas von 99m. Erreichen wir dadurch noch die benötigte Wärme? Außerdem muss die Bohrung  10m von jeder weiteren Bohrung entfernt sein und 5m von der Grundstückgrenze. Damit wäre die Bohrung nur mittten in unserer kleinen Grünfläche hinter dem Haus möglich. Das fänden wir sehr unschön, wenn da jetzt die Kabel heraus kämen.