Bautagebuch: 14.08.2006
Lösungsvorschläge für die Stadtwerke und neue Erkenntnisse über den Bauantrag
Die Architektin muss eingestehen, dass es tatsächlich eine
DIN-Norm gibt, die es verbietet Sanitärobjekte in einem Raum mit
dem Stromanschluß zu kombinieren. Sie hat sich im Gespräch
mit den Stadtwerken zumindest darauf einigen können, dass die
Waschmaschine im gleichen Raum bleiben darf. Die Dusche muss aber
entfernt werden. Sie bietet 3 Lösungsvorschläge an. Wir
möchen die Dusche statt in den HWR in das WC integrieren.
Dafür gibt es bereits eine Standardlösung, die sie
uns zusenden will.
Außerdem hatten wir auf die fehlende Polise zur
Bauherrenhaftpflichtversicherung hingewiesen (diese ist bei Viebrock
inklusive. Aber wir haben die Verantwortung, weshalb wir gerne die
Polise hätten). Da die zuständige Kollegin im Urlaub ist und
die Unterlagen nicht auffindbar sind, bittet Sie um eine Woche Geduld
um den Vorgang zu klären.
Viel schlimmer trifft uns der Schock, als wir im Gespräch mit
unseren Baunachbarn erfahren, dass Sie aufgefordert wurden, die
Bauunterlagen vom Kreisbauamt persönlich zum Bauamt in Egelsbach
zu bringen. Wir hatten die Unterlagen beim Kreisbauamt eingereicht. Ein
Brief, der uns mitteilt, dass wenn die Gemeinde Egelsbach bis 28.08.
keinen Widerspruch erhebt, können wir loslegen mit dem Bauen,
haben wir auch bekommen. Einen Hinweis, dass wir selbst einen Teil der
Bauunterlagen hätten in Egelsbach abgeben müssen ist in dem
Brief nicht. Nach längerem Studium unserer Unterlagen, entdecken
wir, dass es tatsächlich so ist, dass wir statt der 4-fachen
Ausfertigung der Bauunterlagen an das Kreisbauamt eine Kopie davon an
die Gemeinde hätten geben müssen. 4 Wochen nach dem
Eingangsstempel bei der Gemeinde könnten wir dann anfangen zu
bauen. Das Kreisbauamt geht vermutlich bei seiner Benachrichtigung
einfach davon aus, dass wir eine Kopie dort abgegeben haben. Der Brief
vom Kreisbauamt ist daher etwas missverständlich. Jetzt lautet die
Frage, hat das Kreisbauamt in unserem Fall eine Kopie an die Gemeinde
weitergeleitet oder müssen wir uns eine Kopie wieder abholen? Wir
werden versuchen dass Morgen zu klären.
Außerdem ist heute ein Brief von der Wasserschutzbehörde
wegen der Bohrungen für die Erdwärmeheizung eingetroffen, der
uns ebenfalls verwirrt. Es wird eine maximale Bohrtiefe von 85m
genehmigt. In unserer Baubeschreibung steht aber etwas von 99m.
Erreichen wir dadurch noch die benötigte Wärme?
Außerdem muss die Bohrung 10m von jeder weiteren Bohrung
entfernt sein und 5m von der Grundstückgrenze. Damit wäre die
Bohrung nur mittten in unserer kleinen Grünfläche hinter dem
Haus möglich. Das fänden wir sehr unschön, wenn da jetzt
die Kabel heraus kämen.