Bautagebuch: 16.05.2006

Anruf der Architektin um noch offene Punkte zu klären:

Das heißt, wenn die Erschließung am 1. August erfolgt, kann der Baubeginn, sofern nicht vorher eine positive Genehmigung zum Bauantrag erfolgt, frühestens am 1. November beginnen.

Das würde unsere Planung ganz schön durcheinander wirbeln. So etwas hatten wir kürzlich von anderen Häuslebauern schon gehört.

Schön, das wir darüber aufgeklärt wurden.

Schade, dass es erst so spät erfolgte.

Dann hoffen wir mal das Beste.