Bautagebuch: 16.05.2006
Anruf der Architektin um noch offene Punkte zu klären:
- Kreis: Egelsbach wurde vom Bauamt auf telefonische Nachfrage so vorgegeben
- Beim Entwässerungsantrag das neue Formular mit Jörg Wagner unterschreiben.
Das alte mit dem amtlichen Stempel aber weiterhin bei den Unterlagen belassen
- Nach der Bemusterung, wird bei Dachziegeln abweichend vom Bauantrag,
dieses schriftlich beim Bauamt angezeigt und bedarf keiner Genehmigung. Daher
wird dies den Bau nicht verzögern
- Beim korrigierten Bauantrag ist ein neues Formular aufgetaucht,
welches im ersten Bauantrag nicht enthalten war. Mit diesem erklärt man sich
einverstanden, dass der Bauantrag nach § 57 HBO erst nach der Erschließung
bearbeitet wird. Die Architektin erklärt, es ist keine Pflicht dieses
auszufüllen, aber man signalisiert damit dem Bauamt, dass man weiß, dass der
Bauantrag erst nach der Erschließung des Grundstückes bearbeitet wird. Das
wussten wir bisher selber nicht! Ich dachte die 3 Monate zur Bearbeitung des
Bauantrages beginnen mit der Einreichung des Bauantrages.
Das heißt, wenn die Erschließung am 1. August erfolgt, kann der Baubeginn,
sofern nicht vorher eine positive Genehmigung zum Bauantrag erfolgt, frühestens
am 1. November beginnen.
Das würde unsere Planung ganz schön durcheinander wirbeln. So etwas hatten
wir kürzlich von anderen Häuslebauern schon gehört.
Schön, das wir darüber aufgeklärt wurden.
Schade, dass es erst so spät erfolgte.
Dann hoffen wir mal das Beste.